Untervermietung

Die Untervermietung, auch wenn sie nur vorübergehend sein soll, ist genehmigungsbedüftig. Beantragen Sie schriftlich die Zustimmung des Vermieters vor Abschluss eines Untermietvertra-ges oder Aufnahme des Untermieters. Im Antrag auf Genehmigung der Untervermietung müssen die Namen, die Geburtsdaten und die letzte Anschrift der Untermieter genannt werden. Grundsätzlich gilt, dass nicht mehr Personen in der Wohnung leben dürfen, als die Wohnung Wohnräume hat. Würden mit Untermieter mehr Personen als Wohnräume vorhanden sein, wird die Genehmigung verweigert. Der Vermieter hat außerdem das Recht die Genehmigung zu verwehren, wenn in der Person des Untervermieters wichtige Gründe liegen, die eine Ablehnung rechtfertigen. Für die Dauer der Untervermietung wird in der Regel ein Untermietzuschlag verlangt.